Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNGSBEREICH  
    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge «AGB» genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern, Wohnungen und/oder Seminar- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel Maistra 160, Plattner und Plattner AG (in Folge «Hotel», «wir», «uns» oder «unser» genannt) an Kunden. Kunden sind alle natürliche und juristische Personen, die Zimmer und/oder Seminar- und Banketträumlichkeiten des Hotels mieten. Sämtliche Offerten des Hotels basieren auf diesen AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages zwischen dem Hotel und einem Kunden. Sollten die AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor Hotelreservationen.

    1.1 Zimmer- und Wohnungsreservierung/Vertragsabschluss 
    Im Anschluss an die Reservation durch den Gast erhält dieser vom Hotel oder der Buchungsplattform, über welche die Buchung vorgenommen wurde, eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit der Zustellung der schriftlichen Reservationsbestätigung an den Gast zustande. Bei Gästen, welche spontan ins Hotel kommen oder ihren Aufenthalt vor Ort verlängern, kommt der Vertrag mündlich zustande.

    1.2 Umbuchungen 
    Änderungen des Vertragsinhalts sind erst verbindlich, wenn sie durch das Hotel oder die entsprechende Buchungsplattform schriftlich bestätigt wurden.      

    1.3 Ankunft und Abreise  
    Das Zimmer und die Wohnung stehen am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 11 Uhr und die Wohnungen bis 10 Uhr freizugeben. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers/der Wohnung für dessen vertragsüberschreitenden Nutzung bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen. Ab 18 Uhr werden 100% in Rechnung gestellt. 

    1.4 Annullationsbedingungen und Zahlungsbedingungen «Best available Rate» 
    Bei der «Best available Rate», Standardrate, Beste Tagesrate oder bei unseren Packages gelten folgende Annullationsbedingungen:

    Annullierung bis 15 Tage vor dem gebuchten Anreisetagkostenlos
    Annullierung 14 bis 7 Tage vor dem gebuchten Anreisetag1 Nacht je Zimmer/Wohnung
    Annullierung ab 6 Tage vor dem gebuchten Anreisetageffektiv gebuchte Nächte, max. 3 Nächte je Zimmer/Wohnung

    1.5 Annullationsbedingungen und Zahlungsbedingungen «Non refundable Rate» 
    Diese Rate ist nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig. Der Gesamtpreis der Reservation ist bei der Buchung fällig und muss vollständig bezahlt werden. 

    1.6 Annullationsbedingungen und Zahlungsbedingungen - Weihnachten/Silvester 
    Bei Buchungen über die die Feiertage Weihnachten/Neujahr gelten folgende Annullations- und Zahlungsbedingungen:

    Ab fünf gebuchten Nächten ist eine Anzahlung in der Höhe von 50% des Gesamtpreises spätestens am 31. Oktober fällig.  
    Detaillierte Auskünfte zu den betreffenden Daten erhalten Sie direkt vom Receptionsteam unter info@maistra160.ch oder
+41 81 842 6 160

    Annullierung bis 31. Oktoberkostenlos
    Annullierung bis 1. Dezember50% des bestätigten Gesamtpreises
    Annullierung später als 1. Dezember100% des bestätigten Gesamtpreises

    1.7 Gruppenreservationen (ohne Seminar- oder Bankettleistungen)  
    Ab 8 reservierten Zimmer gilt die Reservation im Sinne der AGB als Gruppenreservation und es gelten folgende Annullations- und Zahlungsbedingungen:

    Annullierung bis 31 Tage vor dem gebuchten Anreisetagkostenlos
    Annullierung 30 bis 15 Tage vor dem gebuchten Anreisetag50% des bestätigten Gesamtpreises
    Annullierung ab 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag100% des bestätigten Gesamtpreises


    1.8 No Show, Spätere Anreise und Frühzeitige Abreise 
    Diese Annullationsbedingungen gelten auch bei «no-show» sowie auch bei späterer Anreise oder früherer Abreise. 
     

  2. VERANSTALTUNGEN, SEMINAR UND BANKETT 

    2.1 Vertragsabschluss 
    Die Reservationsvereinbarung und deren Änderungen bezüglich der Leistungen des Hotel Maistra 160 werden für die beiden Parteien erst dann verbindlich, wenn sie durch das Hotel und den Veranstalter schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt sind. 

    Das Hotel Maistra 160 behält sich das Recht vor, einzelne Zimmer (max. 10% des Kontingentes) einer anderen Zimmer Kategorie zuzuordnen. 

    2.2 Raumnutzung/Bewilligungen 
    Das Hotel behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen und berücksichtigt dabei die Gruppengrössen. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotels. 

    Sofern der individuelle Vertrag nicht anderes vorsieht, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtsentschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten. 

    Kosten, welche im Zusammenhang mit solchen Bewilligungen und/oder Urheberrechtentschädigungen anfallen, hat der Kunde dem Hotel zu entschädigen. 

    2.3 Teilnehmerzahl 
    Der Veranstalter hat dem Hotel die definitive Teilnehmerzahl bei Banketten mindestens 48 Stunden und bei Seminaren mindestens 14 Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die vom Veranstalter angegebene Teilnehmerzahl als Grundlage für die Verrechnung, ist die effektive Personenanzahl höher, übernimmt das Hotel keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste und es werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.     

    Der Bestuhlungsplan muss dem Hotel spätestens 3 Tage vor dem Anlass bekannt gegeben werden.  

    Der Veranstalter gibt bis mindestens 48 Stunden bei Banketten und bis mindestens 7 Tage bei Seminaren den genauen Programmablauf (Zeiten für Pausen, Reden, etc.) bekannt.  

    2.4 Zahlungsbedingungen 
    Das Hotel behält sich vor, nach Vertragsabschluss eine Vorauszahlung zu verlangen. Diese ist in der Regel bis 90 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten und beträgt rund 50% der offerierten Leistungen. Macht das Hotel des erwähnten Rechts nicht Gebrauch, gilt eine Zahlungsfrist von 20 Tagen netto für die Endabrechnung, die nach Beendigung der Veranstaltung dem Kunden zugestellt wird.  

    2.5 Annullierungsbedingungen 
    Ab 8 bis 12 reservierte Zimmer:

    Annullierung bis 31 Tage vor dem gebuchten Anreisetagkostenlos
    Annullierung 30 bis 15 Tage vor dem gebuchten Anreisetag50% des bestätigten Gesamtpreises
    Annullierung ab 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag100% des bestätigten Gesamtpreises


    Ab 13 reservierte Zimmer:

    Annullierung bis 60 Tage vor dem gebuchten Anreisetagkostenlos
    Annullierung 59 bis 30 Tage vor dem gebuchten Anreisetag50% des bestätigten Gesamtpreises
    Annullierung 29 bis 15 Tage vor dem gebuchten Anreisetag75% des bestätigten Gesamtpreises
    Annullierung ab 14 Tage vor dem gebuchten Anreisetag100% des bestätigten Gesamtpreises


    Annullation eines gesamten Banketts:

    Annullierung bis 10 Tage vor dem Anlasskostenlos
    Annullierung 9 bis 6 Tage vor dem Anlass30% des bestätigten Menüpreises und der bestätigen Personenanzahl
    Annullierung 5 bis 3 Tage vor dem Anlass50% des bestätigten Menüpreises und der bestätigen Personenanzahl
    Annullierung ab 2 Tage vor dem Anlass100% des bestätigten Menüpreises und der bestätigen Personenanzahl


    2.6 Zuschläge 
    Für organisierte Anlässe, die länger als 00:00 Uhr dauern, werden wir gerne die gewünschten Verlängerungen organisieren. Pro angebrochene Stunde verrechnen wir zusätzlich 50% vom Stundensatz der jeweiligen Mitarbeitenden. 

    2.7 Exklusivnutzung des gesamten Hotels 
    Eine Teilannullation bei Exklusivnutzung ist nicht möglich. 

    Annullierung bis 90 Tage vor dem gebuchten Anreisetagkostenlos
    Annullierung 89 bis 60 Tage vor dem gebuchten Anreisetag70% des bestätigten Gesamtpreises
    Annullierung 59 Tage vor dem gebuchten Anreisetag100% des bestätigten Gesamtpreises


    2.8 Feuerpolizeiliche Regelungen/Sicherheitsvorschriften/Dekorationsmaterial 
    Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotels, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots, etc., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Hotels. Der Veranstalter haftet gegenüber der Feuerpolizei bzw. ersetzt dem Hotel bei einer Widerhandlung entstehende Kosten und Schäden. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Hotel angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Hotel jede Haftung ab.

  3. HUNDEHALTUNG 
    Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden. Der Kunde, welcher ein Hund in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen. 
    Der Kunde muss über eine entsprechende Versicherungsdeckung (Privathaftpflicht oder Tierhalterversicherung) für seinen Hund verfügen. Mit Abschluss eines auf diesen AGB basierenden Vertrags mit dem Hotel bestätigt der Kunde, über eine entsprechende Versicherungsdeckung zu verfügen. Der Nachweis dieser Versicherung ist bei Aufforderung durch das Hotel vorzulegen. 
     
  4. SPA-BEHANDLUNGEN 
    Spa-Behandlungen können bis zu 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei annulliert werden. Bei Annullationen mit weniger als 24 Stunden Vorlauf, fallen 80% der Kosten an. Bei einem Versäumnis werden 100% der Behandlungskosten in Rechnung gestellt. 
     
  5. RESTAURANT RESERVATIONEN 
    Restaurantreservierungen können bis zu 24 Stunden vor der Reservation kostenfrei annulliert werden. Bei Annullationen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor der Reservation fällt eine Gebühr von CHF 80 pro Person an. 
     
  6. GUTSCHEINE «E-GUMA» 
    Für Gutscheine, welche online gekauft werden, sind die jeweiligen Kaufbestimmungen und AGB anwendbar.  
     
  7. HAFTUNG 
    Die Maistra Zimmer und die Maistra Lodges sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigung und Verlust oder anderen Schaden, die durch ihn selbst, seine Familienmitglieder, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, die Veranstaltungsteilnehmenden oder anderen mit dem Gast verbundene Dritte, versursacht werden. 

    Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von CHF 1'000. Als eingebracht gelten Gegenstände, welche der Gast in seinem Hotelzimmer und dem dazu vorgesehenen Tresor aufbewahrt.  Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe der Reception aufzubewahren. Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter. 
    Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat. Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab. 
     
  8. RÜCKTRITT DES HOTEL MAISTRA 160 
    Das Hotel ist jederzeit berechtigt aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, vom Hotel nicht zu vertretende oder beeinflussbare Umstände. In diesen Fällen ist das Hotel bei der Organisation geeigneter Ersatzkapazitäten behilflich. 
    Das Hotel kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten: a) Es besteht begründeter Anlass zu der Annahme, dass die Buchenden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels oder seiner Gäste gefährden. b) Das Hotel stellt fest, dass Reservationen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder eines anderen als des mitgeteilten Zwecks gebucht wurden. c) Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch das Hotel in die Organisation der Veranstaltung einbezogen wurden, sind an der Leistungserbringung vollständig oder teilweise gehindert. Das Hotel erklärt den Rücktritt, sobald es von den hierzu berechtigenden Gründen Kenntnis erlangt und informiert den Kunden unverzüglich. Schadensersatzansprüche gegen das Hotel kann der Kunde in allen genannten Fällen nicht geltend machen. 
     
  9. SALVATORISCHE KLAUSEL 
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt. 
     
  10. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT 
    Für alle unter diesen AGB mit dem Hotel Maistra 160 abgeschlossenen Vereinbarungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Pontresina, Sitz der Plattner und Plattner AG (Betreibergesellschaft des Hotel Maistra 160).